Sie wünschen eine Beratung, haben Fragen oder Anregungen? Sie erreichen uns unter: info@iaw-online.de

Förderung

Das IAW ist durch die Certqua nach AZAV zertifiziert und als Bildungsträger zugelassen. Für Sie bedeutet das: Jeder unserer Kurse kann bis zu 100% gefördert werden!

Abhängig von Ihren individuellen Voraussetzungen stehen Ihnen verschiedene Fördermöglichkeiten und Förderträger zur Seite, die Sie finanziell entlasten. Wir beraten Sie gerne persönlich zu allen Fragen rund um die Fördermöglichkeiten: Bildungsgutschein (SGB II, SGB III), Qualifizierungschancengesetz & Berufliche Rehabilitation.

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Bildungsgutschein

Bildungsgutschein

Einen Bildungsgutschein erhalten Sie als Arbeitssuchender oder wenn Sie von der Arbeitslosigkeit bedroht sind, von der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Der Bildungsgutschein sichert Ihnen eine Kostenübernahme für Ihre berufliche Weiterbildung und Qualifizierung zu (Maßnahmen mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf).

Qualifizierungschancengesetz

Qualifizierungschancengesetz (Qualifizierungsoffensive)

Bereits seit 2019 ermöglicht das Qualifizierungschancengesetz die Förderung von Weiterbildungen und Qualifizierungen für Ihre Arbeitnehmer. Diese “Qualifizierungsoffensive” löst das seit 2006 existierende Programm WeGebAU ab. Sie als Arbeitgeber profitieren gleich doppelt: Sie binden Ihre Mitarbeiter langfristig und qualifizieren Ihre Mitarbeiter kostengünstig und effizient.

Beruf-Rehal

Berufliche Rehabilitation

Die berufliche Rehabilitation ermöglicht es Ihnen, sich bei einem drohendem Verlust Ihres Arbeitsplatzes aufgrund gesundheitlicher Gründe individuell fördern zu lassen. Dies betrifft sowohl vollständige Umschulungen als auch Qualifizierungen und/oder Weiterbildungen.
Mögliche Träger bei Arbeitsunfällen sind Ihre zuständige Agentur für Arbeit, Berufsgenossenschaften oder die Unfallkasse.

BFD

Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD)

Als Soldat/-in (a.D.) können Sie sich mit dem Berufsförderungsdienst der Bundeswehr individuell fördern lassen. Die Möglichkeiten der Weiterbildung und Qualifizierung sind äußerst weitreichend und umfassen sowohl Erst- und Zweitausbildungen, das Erlernen einer Fremdsprache, berufsspezifische Weiterbildungen, Schulabschlüsse als auch Wirtschafts- bzw. Techniklehrgänge.

Wer kann gefördert werden?

Arbeitnehmer/-innen

Mögliche Träger:

– Agentur für Arbeit
– Berufsgenossenschaften
– Unfallkasse

Maximale Förderhöhe: bis zu 100%

Arbeitssuchende

Mögliche Träger:

– Agentur für Arbeit
– Jobcenter

Maximale Förderhöhe: bis zu 100%

Soldaten/-innen

Mögliche Träger:

– Agentur für Arbeit
– Bundeswehr

Maximale Förderhöhe: bis zu 100%

Arbeitgeber/-innen

Mögliche Träger:

– Agentur für Arbeit

Maximale Förderhöhe: bis zu 100%

Was heißt eigentlich: Zertifizierter Bildungsträger?

Anerkannte und geprüfte Qualität

 

Die AZAV Verordnung über die aktuellen Voraussetzungen und das einheitliche Verfahren zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen nach dem Dritten Sozialgesetzbuch ist eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Diese Verordnung garantiert Ihnen eine außerordentlich hohe Kursqualität, qualifizierte Dozenten/-innen, geprüfte Systeme und pädagogisch wertvolle Lehrmethoden.

Förderung

Bis zu 100% Kostenübernahme

 

Unsere AZAV Zertifizierung hilft Ihnen bei der Förderung Ihrer Weiterbildung. Als akkreditierter Bildungsträger stehen Ihnen bei uns verschiedene Förderträger wie die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder die Berufsgenossenschaften, bei der Finanzierung Ihrer Weiterbildung, zur Seite. Gerne beraten wir Sie ausführlich in einem persönlichen Gespräch zu Ihren individuellen Fördermöglichkeiten. Selbstverständlich kostenlos!

Ohne eigene Kosten in nur 4 Wochen zum Ausbilderschein? Das geht!

Einschalten. Verbinden. Zurücklehnen.

Jeder unserer Teilnehmer erhält für die Dauer seines Kurses leihweise ein modernes, vollausgestattetes Notebook. Wir kümmern uns für Sie um Software, Lizenzen und Versicherung - und sollte es doch einmal zu Fragen kommen, sind wir jederzeit für Sie da.

Notebook für Teilnehmer

Antworten auf die häufigsten Fragen

Welche Voraussetzungen gelten für eine Förderung?

Es gibt viele unterschiedliche Gründe sich für eine Weiterbildung mit Förderung zu entscheiden. Je nach Förderträger und Ihren eigenen Umständen gelten jedoch verschiedene Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um eine Förderung in Anspruch nehmen zu können.

 

Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein

Einen Bildungsgutschein können sowohl arbeitslose als auch Voll- und Teilzeitberufstätige Menschen erhalten. Wichtig ist, dass die Weiterbildung  notwendig ist.

Dies ist der Fall, wenn Sie:

  • dadurch Ihre Arbeitslosigkeit beenden können,
  • als berufstätige Person die drohende Arbeitslosigkeit vermeiden,
  • Ihren Berufsabschluss nachholen und
  • Sie zuvor persönlich Beraten wurden.

…mehr

 

Voraussetzungen im Rahmen der Qualifizierungsoffensive

Die Weiterbildung Ihrer Beschäftigten kann durch teilweise oder vollständige Erstattung der Lehrgangskosten sowie durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gefördert werden.

Folgende Voraussetzungen müssen für diese Förderleistungen erfüllt sein:

  • Die Maßnahme umfasst mehr als 120 Stunden.
  • Die Maßnahme sowie ihr Träger sind für die Förderung zugelassen.

Damit Sie Schulungen an die Bedürfnisse Ihres Betriebes anpassen können, ist es für die Förderung unerheblich, ob sie in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden.

… mehr

 

Voraussetzungen im Rahmen der Beruflichen Rehabilitation

Die Fördervoraussetzungen sind sehr verschieden. Zudem kann auch der Förderträger von Fall zu Fall ein anderer sein. Weitere Informationen erhalten Sie unter:

Berufliche Rehabilitation

Welche Kosten werden übernommen?

Von den Kurskosten über Fahrtkosten, Kosten für die Prüfung und Kinderbetreuung bis hin zu Lernmaterialien – je nach Förderträger können Sie viele Kosten einsparen und zusätzliche Ausgaben erstattet bekommen.

 

Kostenübernahme Bildungsgutschein

  • Kurskosten
  • Prüfungskosten
  • Fahrtkosten
  • Kosten für Kinderbetreuung
  • Unterkunft & Verpflegung

 

Kostenübernahme Qualifizierungsoffensive

  • Kurskosten
  • Sozialversicherungsbeiträge
  • Zuschüsse zum Arbeitsentgelt

Bis zu 15% höhere Förderungszuschüsse:
Plus 5% bei Qualifizierungsvereinbarungen der Sozialpartner.
Plus 10% bei erhöhtem Weiterbildungsbedarf in Ihrem Betrieb.
Plus 15% bei Qualifizierungsvereinbarungen und erhöhtem Weiterbildungsbedarf.

 

Kostenübernahme Berufliche Rehabilitation

  • Technische Hilfsmittel und Umbauten am Ausbildungs- oder Arbeitsplatz
  • Maßnahmen in der Werkstatt für behinderte Menschen
  • besondere Zuschüsse für Arbeitgeber bei Einstellung in Ausbildung oder Arbeit

Kann ich mehrere Förderungen/Weiterbildungen gleichzeitig beantragen?

Grundsätzlich sind Sie frei in der Wahl der Anzahl Ihrer gleichzeitigen Weiterbildungen. Ein Förderträger wird jedoch immer darauf achten, dass Sie sich nicht übernehmen. Daher wird in der Regel erst einer neuen Weiterbildung zugestimmt, wenn Sie die vorherige erfolgreich abgeschlossen haben.

 

Welche Weiterbildungen werden gefördert?

Das IAW ist seit seiner Gründung durch die Certqua nach AZAV als Bildungsträger zertifiziert und arbeitet  mit der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter und den Trägern der Beruflichen Rehabilitation gemeinsam an Ihrer beruflichen Zukunft. 

Für Sie bedeutet das:

  • Geprüfte Qualität
  • Bis zu 100% Kostenübernahme Ihrer Weiterbildung beim IAW

Wo finde ich den passenden Ansprechpartner?

Bei der Vielzahl von Förderträgern und Weiterbildungen kann schnell die Übersicht verloren gehen. Damit Sie stets gut beraten sind und sich voll auf Ihre beruflichen Ziele konzentrieren können, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Seite. Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin und stellen Sie uns Ihre offenen Fragen.

Beratungstermin vereinbaren

Wie läuft eine Förderung ab?

Der Prozess für eine Förderung ist von Träger zu Träger verschieden. Je nach Voraussetzungen kann dieser einige Zeit in Anspruch nehmen.

Tipp:
Planen Sie bis zu 4 Wochen für den Beantragungsprozess ein.

Grundsätzlich wird zunächst geprüft, ob Sie einen Anspruch auf eine Förderung haben. Ist diese und anderen Voraussetzungen erfüllt, suchen Sie sich die für Sie passende Weiterbildung aus. An dieser Stelle kann es notwendig sein, sich verschiedene Angebote einzuholen und bei Ihrem Förderträger einzureichen.

Tipp:
Seriöse Bildungsträger beraten Sie vorab ausführlich und kostenlos!

Nachdem Sie anschließend die Zusage zur Kostenübernahme erhalten haben, reichen Sie diese im Original bei uns ein und können Ihre Weiterbildung, wie gewünscht zum vereinbarten Starttermin beginnen.

Die beliebtesten Weiterbildungen 2021

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Unser Angebot auf einen Blick.

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